Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungen unter der Bezeichnung „Qante Assist“. Anbieter ist:
- 1337 Werk UG (haftungsbeschränkt)
- Obere Wöhrstraße 29, 73431 Aalen, Deutschland
- Handelsregister: Amtsgericht Ulm, HRB 746887
- USt-IdNr.: DE364139083
- E-Mail: care@qante.ai
(nachfolgend „Anbieter“)
§ 1 Geltungsbereich, Angebot nur für Unternehmer
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Qante Assist zwischen dem Anbieter und seinen Kunden. Kunden sind Marken und Shop-Betreiber sowie Agenturen (nachfolgend „Kunde“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen; nach türkischem Recht an Kaufleute, Gewerbetreibende und Freiberufler, jeweils auch als Einzelunternehmen. Mit Verbrauchern (§ 13 BGB; türkisches Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502) schließt der Anbieter keine Verträge. Der Kunde bestätigt mit seiner Anfrage und mit der Zahlung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Anbieter kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel eine USt-IdNr. oder einen Registerauszug.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen in Textform ausdrücklich zustimmt. Das gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos leistet.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Plan (§ 3) gehen diesen AGB vor. Es gilt die Rangfolge: Plan, Preisübersicht, AGB.
§ 2 Leistung: kostenloser Shop-Check, Plan, Budget für Zusatzarbeiten und Preisübersicht
(1) Qante Assist ist eine Umsetzungsleistung für den Onlinehandel: ein E-Commerce-Team zum festen Monatspreis. Der Anbieter übernimmt für den Kunden Aufgaben, die sonst ein internes E-Commerce-Team erledigt, insbesondere Shop-Einrichtung, Produkte, Google, E-Mail, Marktplätze und Pflichtangaben. Der Umfang ergibt sich aus dem Plan.
(2) Kostenloser Shop-Check. Auf Anfrage über das Formular „Kostenlosen Shop-Check anfordern“ auf der Website erstellt der Anbieter kostenlos und unverbindlich eine schriftliche Einschätzung des Shops („Shop-Check“); hat der Kunde noch keinen Shop, beruht sie auf seinen Angaben dazu, was er verkauft und wo. Sie beruht auf den Angaben des Kunden und auf öffentlich zugänglichen Informationen. Ein Anspruch auf einen Shop-Check besteht nicht.
(3) Plan. Aus dem Shop-Check leitet der Anbieter einen schriftlichen Plan ab. Der Shop-Check bestimmt die Leistungen, die der Shop braucht, mit ihren Preisen laut Preisübersicht; die Planstufe richtet sich nach dem Umfang dieser Leistungen und wird auf den Shop zugeschnitten. Der Plan nennt eine der Planstufen des Anbieters (§ 4 Abs. 2), die im Planpreis enthaltenen Leistungen, die Leistungen, die monatlich bis zu einer bestimmten Zahl enthalten sind (Gespräche, Preis- und Bestandsimporte, kleine Änderungen), und diese Zahlen, das monatliche Budget für Zusatzarbeiten (§ 5 Abs. 5), die Lieferzeiten der Leistungen, die Laufzeit, den Preis und die Zahlungsweise. Die Parteien können geplante Leistungen in Textform einvernehmlich gegen andere Leistungen der Preisübersicht zum gleichen Preis tauschen.
(4) Budget für Zusatzarbeiten. Jede Planstufe enthält ein monatliches Budget für Arbeiten außerhalb des Plans; sein Betrag in Euro (netto) steht im Plan. Das Budget ist ein reiner Verrechnungsbetrag für Leistungen des Anbieters. Es ist kein Zahlungsmittel, nicht übertragbar und wird nicht ausgezahlt; § 6 bleibt unberührt.
(5) Preisübersicht. Jede Leistung hat einen festen Preis in Euro (netto); er ergibt sich aus der Preisübersicht des Anbieters auf der Website (Seite „Preise“; „Preisübersicht“). Die Lieferzeiten nennt der Plan. Die bei Vertragsschluss gültige Preisübersicht ist Bestandteil des Vertrags. Spätere Änderungen der Preisübersicht gelten nicht für die laufende Vertragslaufzeit.
(6) Soweit im Plan nicht ausdrücklich ein abnahmefähiges Werk vereinbart ist, erbringt der Anbieter Dienstleistungen. Er arbeitet fachgerecht nach dem anerkannten Stand der Praxis. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet (§ 7 Abs. 7).
(7) Der Anbieter darf Mitarbeiter, Subunternehmer und Software-Werkzeuge einsetzen, auch automatisierte und KI-gestützte. Jedes Arbeitsergebnis wird vor der Lieferung von einer fachkundigen Person geprüft und freigegeben. Für Subunternehmer steht der Anbieter wie für eigenes Handeln ein.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Das Absenden des Formulars ist eine unverbindliche Anfrage.
(2) Der Anbieter sendet dem Kunden per E-Mail den schriftlichen Plan mit Preis und Zahlungslink. Das ist das verbindliche Angebot des Anbieters. Es ist 14 Tage ab Zugang gültig, sofern im Plan nichts anderes steht.
(3) Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er die Zahlung über den Zahlungslink auslöst (Kartenzahlung oder Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats). Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Zahlungsvorgang abgeschlossen ist. Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail und stellt eine Rechnung.
(4) Bestandteile des Vertrags sind der Plan, die bei Vertragsschluss gültige Preisübersicht und diese AGB.
(5) Wer die Zahlung für ein Unternehmen auslöst, versichert, zu dessen Vertretung berechtigt zu sein.
§ 4 Laufzeit, Preise, Zahlung und Rabatte
(1) Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate. Sie beginnt am Tag des Vertragsschlusses, sofern der Plan kein anderes Startdatum nennt („Vertragsbeginn“). Vertragsmonate werden ab dem Vertragsbeginn gerechnet.
(2) Der Anbieter bietet drei Planstufen zu 299 EUR, 499 EUR und 999 EUR pro Monat an. Jede Planstufe umfasst die für sie genannten Leistungen, teils bis zu einer monatlichen Zahl, und ein monatliches Budget für Zusatzarbeiten. Maßgeblich sind der im Plan genannte Preis und Umfang.
(3) Die Vergütung für die gewählte Laufzeit – bei der Mindestlaufzeit für drei Monate – ist bei Vertragsschluss im Voraus fällig. Zahlungswege sind Karte (Kredit- oder Debitkarte) und SEPA-Lastschrift. Die Frist für die Vorabankündigung einer SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt.
(4) Laufzeitrabatte: Bei einer Laufzeit von sechs Monaten gewährt der Anbieter 10 %, bei zwölf Monaten 20 % Nachlass auf den Planpreis. Rabatte gelten nur, soweit sie im Plan ausgewiesen sind.
(5) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Schuldet nach dem anwendbaren Steuerrecht der Kunde die Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren), weist die Rechnung darauf hin. Der Kunde teilt dem Anbieter dafür seine gültige USt-IdNr. mit.
(6) Kunden mit Sitz in der Türkei zahlen über einen Zahlungslink. Rechnungen an diese Kunden werden in Türkischer Lira ausgestellt und sind an den EUR-Preis gekoppelt (EUR-indexiert). Soweit das geltende Devisenrecht dies zulässt, wird der Betrag aus dem EUR-Preis zum Devisenverkaufskurs der türkischen Zentralbank am Rechnungstag umgerechnet.
(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Schlägt eine Lastschrift oder Kartenzahlung fehl oder gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, darf der Anbieter nach Mahnung in Textform die Leistungen bis zum Zahlungseingang aussetzen. Die Laufzeit verlängert sich dadurch nicht. Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
§ 5 Keine automatische Verlängerung, Übertrag des Budgets und Zusatzarbeiten
(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er verlängert sich nicht automatisch.
(2) Vor Ablauf der Laufzeit unterbreitet der Anbieter Angebote für eine neue Laufzeit von drei, sechs oder zwölf Monaten. Eine neue Laufzeit kommt nur nach § 3 zustande, also durch neuen Plan und neue Zahlung. Für sie gelten die dann gültige Preisübersicht und die dann gültigen AGB.
(3) Die ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. § 6 und das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
(4) Übertrag. Das Budget für Zusatzarbeiten ist dem jeweiligen Vertragsmonat zugeordnet. Was der Kunde in einem Vertragsmonat nicht abruft, wird in den folgenden Vertragsmonat übertragen; übertragene Beträge, die bis zum Ende dieses Monats nicht abgerufen werden, verfallen. Der Übertrag mindert den Preis des Folgemonats nicht; nicht abgerufene Beträge werden nicht erstattet. Das gilt nicht, soweit der Anbieter zu vertreten hat, dass die Leistung nicht erbracht wurde; in diesem Fall holt der Anbieter die Leistung nach oder erstattet den betroffenen Betrag.
(5) Zusatzarbeiten. Wünsche des Kunden außerhalb des Planumfangs (Zusatzarbeiten) werden zum Preis der Preisübersicht aus dem monatlichen Budget für Zusatzarbeiten bezahlt. Der Anbieter nennt den Betrag vorab schriftlich; ohne Zustimmung des Kunden in Textform wird keine Zusatzarbeit erbracht. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Zusatzarbeiten anzubieten. [Offen: Was gilt, wenn eine Zusatzarbeit mehr kostet, als im laufenden Vertragsmonat im Budget steht, hat der Inhaber noch nicht entschieden; danach sind dieser Absatz und § 6 Abs. 4 anzupassen.]
§ 6 Beidseitiges Ausstiegsrecht in den ersten 30 Tagen, Erstattung
(1) In den ersten 30 Tagen ab Vertragsbeginn kann jede Partei den Vertrag ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen; E-Mail genügt. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung.
(2) Die Kündigung beendet den Vertrag zum Ablauf des ersten Vertragsmonats. Bis dahin erbringt der Anbieter die für den ersten Monat geplanten Leistungen, sofern der Kunde nicht darauf verzichtet.
(3) Der Anbieter behält die Vergütung, die laut Plan auf den ersten Vertragsmonat entfällt. Die für die übrigen Monate im Voraus gezahlte Vergütung erstattet er vollständig innerhalb von 14 Tagen auf dem ursprünglichen Zahlungsweg.
(4) Bezahlte Zusatzarbeiten (§ 5 Abs. 5) werden erstattet, soweit sie noch nicht erbracht sind.
(5) Arbeitsergebnisse, die bis zum Vertragsende geliefert und bezahlt sind, verbleiben beim Kunden (§ 12).
(6) Das Ausstiegsrecht gilt nur für die erste Laufzeit eines Kunden, nicht für Folgelaufzeiten.
§ 7 Lieferzeiten und Prozesszusagen, keine Umsatzgarantie
(1) Der Anbieter sagt folgende Abläufe zu:
- Antwort auf Anfragen des Kunden innerhalb eines Werktags;
- Prüfung des Shops an jedem Werktag;
- Lieferung einzelner Leistungen innerhalb der Lieferzeit, die der Plan für die jeweilige Leistung nennt;
- erste Lieferung innerhalb von zehn Werktagen ab Vertragsbeginn;
- eine kurze Zusammenfassung je Woche;
- ein einseitiger Bericht je Vertragsmonat;
- ein gemeinsamer Rückblick am Ende der Mindestlaufzeit.
(2) Jede Planstufe enthält Gespräche bis zu der im Plan genannten Zahl je Vertragsmonat (§ 4 Abs. 2); innerhalb dieser Zahl finden sie nach Bedarf statt. Auf Wunsch des Kunden tritt an die Stelle eines Gesprächs eine Video-Zusammenfassung.
(3) Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Baden-Württemberg, Deutschland.
(4) Lieferfristen beginnen, sobald die für die Aufgabe nötigen Zugänge, Informationen und Freigaben des Kunden vorliegen (§ 8). Sie verlängern sich um die Dauer von Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, sowie bei höherer Gewalt und bei Störungen von Plattformen und Diensten Dritter, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Die Fristen sind keine Fixtermine.
(5) Überschreitet der Anbieter eine Frist, kann der Kunde in Textform eine angemessene Nachfrist setzen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben im Rahmen des § 14 unberührt.
(6) Der Kunde prüft gelieferte Arbeitsergebnisse und meldet Beanstandungen möglichst innerhalb von zehn Werktagen in Textform. Berechtigte Beanstandungen behebt der Anbieter, ohne eine zusätzliche Vergütung zu berechnen.
(7) Keine Umsatzgarantie. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Er sagt insbesondere keine bestimmten Umsätze, Konversionsraten, Platzierungen in Suchmaschinen oder auf Marktplätzen, Reichweiten oder Werbeergebnisse zu. Prognosen und Beispielrechnungen sind unverbindlich. Die Prozesszusagen nach Abs. 1 sind keine Garantie im Rechtssinne.
§ 8 Mitwirkung des Kunden, Zugänge zu Shop und Konten
(1) Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die Auskünfte gibt und Freigaben erteilt.
(2) Der Kunde verschafft dem Anbieter rechtzeitig die für die Leistung nötigen Zugänge, zum Beispiel zum Shop-System, zu Analyse- und Tag-Management-Werkzeugen, zu Produktdaten-Feeds sowie zu Händler- und Marktplatzkonten. Zugänge werden möglichst als eigene Benutzer- oder Mitarbeiterkonten mit den erforderlichen Rechten eingerichtet, nicht durch Weitergabe von Hauptpasswörtern. Der Kunde kann Zugänge jederzeit entziehen; Abs. 7 gilt entsprechend.
(3) Der Kunde liefert die nötigen Inhalte und Informationen vollständig und rechtzeitig, zum Beispiel Produktdaten, Bilder, Texte sowie Unternehmens- und Rechtsangaben. Freigaben erteilt er in angemessener Frist.
(4) Der Kunde sichert zu, dass er über die nötigen Rechte an den überlassenen Inhalten, Marken und Daten verfügt und berechtigt ist, dem Anbieter die Zugänge einzuräumen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.
(5) Der Kunde bleibt Betreiber seines Shops und seiner Konten. Er ist verantwortlich für Produkte, Preise, Rechtstexte und für seine Verträge mit Plattformen, Zahlungs- und Versanddienstleistern. Kosten und Lizenzgebühren Dritter (zum Beispiel Shop-System, Themes, Apps, Marktplatzgebühren) trägt der Kunde; sie sind weder im Planpreis noch im Budget für Zusatzarbeiten enthalten.
(6) Der Kunde sorgt für eine angemessene Datensicherung, soweit die eingesetzte Plattform dies zulässt. Eingriffe mit erhöhtem Risiko stimmt der Anbieter vorher mit dem Kunden ab.
(7) Unterbleibt die Mitwirkung, verschieben sich die Fristen (§ 7 Abs. 4). Können geplante Leistungen deshalb in einem Vertragsmonat nicht erbracht werden, gilt § 5 Abs. 4. Der Anbieter weist den Kunden vorher in Textform auf die fehlende Mitwirkung hin.
(8) Nach Vertragsende nutzt der Anbieter die Zugänge nicht mehr. Der Kunde entzieht sie; überlassene Zugangsdaten löscht der Anbieter.
§ 9 Kein Media-Einkauf
(1) Der Anbieter plant, bucht, kauft und steuert keine bezahlte Werbung. Er verwaltet keine Werbekonten und keine Werbebudgets und nimmt keine Werbegelder entgegen.
(2) Kampagnen führt der Kunde selbst oder eine von ihm beauftragte Agentur. Der Anbieter richtet auf Wunsch die Grundlagen ein, die Werbung braucht: Messung, Produktdaten-Feeds und Landingpages.
(3) Für Werbeausgaben, Kampagnenergebnisse und Entscheidungen in Werbekonten ist der Anbieter nicht verantwortlich. Benötigt der Anbieter für Messung oder Feeds Zugriff auf ein Werbekonto, beschränkt er sich auf diese Aufgaben.
§ 10 Arbeit an Pflichtangaben und neuen Regeln ist keine Rechtsberatung
(1) Die Arbeit an Pflichtangaben und das Beobachten neuer Regeln (nachfolgend „Regelarbeit“) ist eine Prüf- und Umsetzungsleistung. Der Anbieter gleicht den Shop mit allgemein bekannten Anforderungen an den Onlinehandel ab (zum Beispiel Pflichtangaben, Einwilligungsverwaltung, Preis- und Produktangaben), benennt Auffälligkeiten und setzt Korrekturen technisch und redaktionell um.
(2) Die Regelarbeit ist keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung, insbesondere nicht im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) oder des türkischen Anwaltsgesetzes Nr. 1136. Der Anbieter prüft keine Rechtsfragen des Einzelfalls, erstellt keine Rechtsgutachten und vertritt den Kunden nicht gegenüber Behörden, Gerichten oder Abmahnenden.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Garantie und keine Zusicherung dafür, dass Shop, Inhalte oder Geschäftsmodell des Kunden rechtskonform sind oder frei von Abmahnungen, Bußgeldern oder Beanstandungen bleiben.
(4) Rechtstexte (zum Beispiel Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung) stellt der Kunde oder dessen Rechtsberater bereit; der Anbieter bindet sie ein. Für die rechtliche Beurteilung zieht der Kunde eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hinzu. Die rechtliche Verantwortung für den Shop bleibt beim Kunden.
§ 11 Arbeit unter dem Namen der Agentur, Agentur-Pool, Kundenschutz
(1) Agenturen können die Leistungen für die Shops ihrer eigenen Kunden beziehen (nachfolgend „Endkunden“). Vertragspartner des Anbieters ist allein die Agentur. Zwischen dem Anbieter und den Endkunden entsteht kein Vertragsverhältnis.
(2) Name der Agentur. Der Anbieter liefert Arbeitsergebnisse und Berichte ohne eigene Kennzeichnung, sodass die Agentur sie unter eigener Marke weitergeben kann. Gegenüber Endkunden tritt der Anbieter nur auf, wenn die Agentur dies wünscht.
(3) Pool. Die Agentur bucht mindestens die Planstufe zu 999 EUR pro Monat. Deren Budget für Zusatzarbeiten und monatliche Leistungen kann sie auf die betreuten Shops aufteilen. Ab fünf betreuten Shops gewährt der Anbieter 10 %, ab zehn betreuten Shops 15 % Nachlass. Es gibt einen Vertrag und eine Rechnung je Agentur. Im Übrigen gelten §§ 4 bis 6.
(4) Meldet die Agentur den Ausfall der Messung (Tracking) in einem betreuten Shop, beginnt der Anbieter innerhalb von vier Stunden (Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr deutscher Zeit) mit der Bearbeitung.
(5) Die Agentur steht dafür ein, dass ihre Endkunden die Mitwirkung nach § 8 erbringen und dass sie berechtigt ist, dem Anbieter Zugänge und Daten der Endkunden zu überlassen. Zusagen der Agentur gegenüber ihren Endkunden binden den Anbieter nicht.
(6) Kundenschutz. Der Anbieter bietet keine Werbeleistungen an (§ 9). Er verpflichtet sich, Endkunden der Agentur, deren Shops er im Rahmen des Vertrags betreut oder die ihm durch den Vertrag bekannt werden, keine Werbeleistungen anzubieten oder zu verkaufen. Werbeleistungen sind Media-Einkauf, Kampagnensteuerung und die Verwaltung von Werbekonten. Die Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und zeitlich unbefristet darüber hinaus.
§ 12 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, sie für seine geschäftlichen Zwecke zu nutzen, zu bearbeiten und weiterzugeben. Arbeitsergebnisse sind zum Beispiel Texte, Produktdaten, Gestaltungen, Theme-Anpassungen, Konfigurationen und Berichte.
(2) Ausgenommen sind Werkzeuge, Vorlagen, Skripte, Methoden und Know-how, die der Anbieter unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder allgemein einsetzt. Fließen sie in Arbeitsergebnisse ein, erhält der Kunde daran ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen des Arbeitsergebnisses.
(3) Für Bestandteile Dritter (zum Beispiel Themes, Apps, Schriften, Bilddatenbanken, Open-Source-Software) gelten deren Lizenzbedingungen. Lizenzen erwirbt der Kunde im eigenen Namen.
(4) Soweit an Arbeitsergebnissen keine Schutzrechte entstehen, darf der Kunde sie im selben Umfang nutzen.
(5) Agenturen dürfen die Rechte nach Abs. 1 und 2 an ihre Endkunden weitergeben.
(6) Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen Zustimmung in Textform als Referenz. Endkunden von Agenturen nennt er nicht.
§ 13 Vertraulichkeit, Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für den Vertrag. Dazu gehören insbesondere Zugangsdaten, Geschäftszahlen, Kundendaten, Pläne und Preise. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren, von ihr unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
(2) Der Anbieter verpflichtet seine Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend. Bei Agenturen erstreckt sich die Vertraulichkeit auch auf die Zusammenarbeit selbst und auf alle Informationen über die Endkunden.
(3) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und, soweit anwendbar, dem türkischen Datenschutzgesetz Nr. 6698 (KVKK). Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung und, für Personen in der Türkei, in den Informationen nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK).
(4) Soweit der Anbieter bei der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet oder darauf zugreifen kann (zum Beispiel Bestell- oder Kundendaten im Shop-System), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt dafür ein Muster bereit. Der Kunde bleibt Verantwortlicher. Bei Agenturen sorgt die Agentur dafür, dass die Einbindung des Anbieters als weiterer Auftragsverarbeiter gegenüber dem Endkunden zulässig ist.
(5) Der Anbieter greift auf personenbezogene Daten nur zu, soweit die jeweilige Aufgabe es erfordert.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Parteien gehen davon aus, dass der vertragstypische, vorhersehbare Schaden die Nettovergütung nicht übersteigt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Bei Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der Abs. 2 bis 4 nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(6) Für Ausfälle, Änderungen oder Entscheidungen von Plattformen und Diensten Dritter (zum Beispiel Shop-Systeme, Marktplätze, Zahlungsdienste, Suchmaschinen, Werbenetzwerke) haftet der Anbieter nicht, soweit er sie nicht zu vertreten hat. Abs. 1 bleibt unberührt.
(7) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(8) Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Aalen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Land des Anbieters hat. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Kündigungen bedürfen der Textform; E-Mail genügt. Erklärungen an den Anbieter gehen an die oben genannte E-Mail-Adresse, Erklärungen an den Kunden an die von ihm zuletzt benannte E-Mail-Adresse.
(2) Für die gesamte bezahlte Laufzeit gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Eine geänderte Fassung gilt erst für eine neue Laufzeit (§ 5 Abs. 2).
(3) Der Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung des Anbieters stehen.
(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Diese AGB liegen in deutscher, türkischer und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen gilt die Fassung in deutscher Sprache.
(6) Ist oder wird eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 16. Oktober 2026
