EU‑ Verpackungsverordnung (PPWR): Was Onlinehändler jetzt tun müssen
Kurz gesagt
Seit dem 12. August 2026 gilt die EU‑Verpackungsverordnung (PPWR); in Deutschland löst sie mit dem VerpackDG das Verpackungsgesetz ab13. Versandkartons, Füllmaterial und Klebeband sind ausnahmslos systembeteiligungspflichtig: registrieren, Vertrag mit einem System, Mengen melden4. Wer ohne Niederlassung in Deutschland direkt an Endabnehmer dort verkauft, braucht zusätzlich einen Bevollmächtigten5.
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Die Rechtstexte liefert deine Kanzlei oder dein Rechtstexte‑Anbieter.
Was sich am 12. August 2026 geändert hat
Die Verordnung (EU) 2025/40 ist seit Februar 2025 in Kraft und gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU‑Staaten1. In Deutschland ist am selben Tag das Verpackungsrecht‑Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft getreten2. Zusammen lösen beide das bisherige Verpackungsgesetz ab3.
Die Grundpflichten für Verpackungen, die bei deinen Kunden als Abfall anfallen, bleiben: Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung. Neu geregelt ist, wer sie unter welchen Voraussetzungen erfüllen muss3.
Die PPWR trennt dabei zwei Rollen. Der Erzeuger weist mit technischer Dokumentation und Konformitätserklärung nach, dass die Verpackung den Anforderungen entspricht. Der Hersteller trägt die erweiterte Herstellerverantwortung: Er finanziert das Recycling und erfüllt Registrierung und Meldungen3. Oft ist dein Shop beides; bei Lieferketten über Ländergrenzen hinweg kann das auseinanderfallen.
Dein Versandkarton zählt als Verpackung für den elektronischen Handel
Die PPWR nennt Transportverpackungen, mit denen Produkte nach einem Online‑Kauf zum Endabnehmer gehen, „Verpackungen für den elektronischen Handel“1. Dazu zählen Versandkartons und Versandtaschen, aber auch Etiketten, Klebeband und Füllmaterial wie Folie, Flakes oder Seidenpapier4.
Für diese Verpackungen gibt es keine Ausnahme: Sie sind ausnahmslos systembeteiligungspflichtig, auch beim Versand an Firmenkunden4. Tragen deine Kartons deinen Namen, dein Logo oder deine Marke, bist du in der Regel Erzeuger und Hersteller zugleich34.
Stellst du das Paket selbst aus Karton, Klebeband und Füllmaterial zusammen, entsteht die vollständige Verpackung erst bei dir. Auch dann bist du Erzeuger und Hersteller4.

Wer was erledigt
Die Übersicht zeigt die üblichen Rollen rund um einen Onlineshop. Welche davon auf dich zutrifft, hängt vom Einzelfall ab; die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) versteht ihre Beispiele ausdrücklich als erste Einschätzung4.
| Wer | Aufgabe |
|---|---|
| Dein Shop als Hersteller | Registrierung im Verpackungsregister LUCID, Vertrag mit einem System, Meldung der Verpackungsmengen4 |
| Dein Shop als Erzeuger | Technische Dokumentation und Konformitätserklärung für die vollständige Verpackung4 |
| Verpackungslieferant | Gibt dir die Informationen und Unterlagen, die du für deine Pflichten brauchst (Art. 16 PPWR)4 |
| Bevollmächtigter, nur bei Shops ohne Niederlassung in Deutschland | Übernimmt alle Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung, außer der Registrierung in LUCID5 |
| Marktplatz und Fulfillment‑Dienstleister | Prüfen deine LUCID‑Registrierung und eine Selbstbescheinigung; ohne Nachweis bietet ein Marktplatz deine Produkte nicht an, ein Fulfillment‑Dienstleister setzt nach erfolgloser Nachfrage seine Leistung aus4 |
Das Verpackungsregister LUCID ist öffentlich. Marktplätze und Fulfillment‑Dienstleister können deinen Registrierungsstatus deshalb automatisch abrufen4. Halte deine Angaben dort aktuell, sonst stockt im Zweifel der Verkauf.
Versand aus dem Ausland: der Bevollmächtigte
Sitzt dein Unternehmen außerhalb Deutschlands, zum Beispiel in der Türkei, und versendest du direkt an Endabnehmer in Deutschland, bist du mindestens für die Versandverpackung Erzeuger und Hersteller4. Seit dem 12. August 2026 musst du dann einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen; eine Befreiung davon gibt es nicht5.
Der Bevollmächtigte hat Sitz oder Niederlassung in Deutschland und gehört nicht zu deinem Unternehmen. Du beauftragst genau einen, mit schriftlichem Vertrag in deutscher Sprache, und benennst ihn vor dem ersten Verkauf in LUCID25. Die Registrierung selbst bleibt deine Aufgabe.
Eine Liste der registrierten Bevollmächtigten veröffentlicht die ZSVR nicht; du wählst den Dienstleister selbst aus. Bevollmächtigte berechnen für ihre Leistung Gebühren, die du direkt bei ihnen erfragst5.
Lieferst du direkt an Endabnehmer in weitere EU‑Länder, verlangt die PPWR auch dort einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung, jeweils pro Land1.
Checkliste für deinen Shop
Verpackungspflichten für Onlinehändler
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Im Shop‑Check sehen wir uns auch diesen Punkt an; an Werktagen binnen 24 Stunden erhältst du unsere Einschätzung.
Was bis 2030 noch kommt
Mehrere Pflichten der PPWR beginnen später. Bei einigen hängt der Termin zusätzlich von einem Rechtsakt der EU‑Kommission ab; dann zählt der spätere Zeitpunkt1. Prüfe diese Daten deshalb vor jeder Planung erneut.
Termine der PPWR für Versandverpackungen
- Die PPWR tritt in Kraft; angewendet wird sie erst ab dem 12. August 2026.1
- Die PPWR gilt, in Deutschland zusammen mit dem VerpackDG. Shops ohne Niederlassung in Deutschland brauchen einen Bevollmächtigten.3
- Frühestens ab hier: einheitliches Etikett zur Materialzusammensetzung, auch auf Versandverpackungen. Gilt die Pflicht erst 24 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt der Kommission, zählt dieser spätere Tag (Art. 12).1
- Bis zu diesem Tag: Gewicht und Volumen der Verpackung auf das nötige Maß reduziert (Art. 10). Frühestens ab hier, je nach Rechtsakt der Kommission auch später: höchstens 50 % Leerraum in Versandverpackungen (Art. 24) und Recyclingfähigkeit nach den EU‑Gestaltungskriterien (Art. 6).1
Wer eine Verkaufsverpackung direkt als Versandverpackung nutzt, ist von der Leerraum‑Regel ausgenommen1.
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Über diesen Beitrag
- Verfasst von
- Team Qante Assist
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Häufige Fragen
Muss ich etwas tun, wenn ich nur über einen Marktplatz verkaufe?
Ja, wenn du für die Verpackung Hersteller bist. Marktplätze müssen vor dem Verkauf deine LUCID‑Registrierung und eine Selbstbescheinigung einholen und prüfen; ohne diese Nachweise dürfen deine Produkte dort nicht angeboten werden.
Gibt es eine Mindestmenge, unter der nichts zu tun ist?
Für Versandverpackungen nennt die ZSVR keine Ausnahme: Sie sind ausnahmslos systembeteiligungspflichtig. Auch von der Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen, gibt es keine Befreiung.
Kann jemand aus meinem Unternehmen der Bevollmächtigte sein?
Nein. Bevollmächtigter kann nur eine Person oder Firma außerhalb deines Unternehmens sein. Wer bei dir die Registrierung pflegt, wird in LUCID als bearbeitende Person eingetragen.
Quellen (5)
- Amtsblatt der Europäischen Union (EUR‑Lex)Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Art. 3, 6, 10, 12, 16, 24, 45 und 71 (öffnet in neuem Tab)Abgerufen: 1. Oktober 2026
- Bundesgesetzblatt (recht.bund.de)Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 vom 13. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 207), Art. 1 VerpackDG § 5 und Art. 8: Inkrafttreten am 12. August 2026 (öffnet in neuem Tab)Abgerufen: 1. Oktober 2026
- Zentrale Stelle VerpackungsregisterPPWR & VerpackDG: Das gilt seit dem 12. August 2026 (öffnet in neuem Tab)Abgerufen: 1. Oktober 2026
- Zentrale Stelle VerpackungsregisterVersand- und Onlinehandel: Was ändert sich durch die PPWR? (öffnet in neuem Tab)Abgerufen: 1. Oktober 2026
- Zentrale Stelle VerpackungsregisterAlles auf einen Blick: die Bevollmächtigung (öffnet in neuem Tab)Abgerufen: 1. Oktober 2026
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